Bonn, 16. November 2021. Der Bereich Bildung und Wissen ist eine der wichtigsten Säulen des Verbands, denn die Leitlinien und Kooperationen im Bildungswesen sichern die Qualität im Facility Management, wo sie beginnt – in der Ausbildung.
Die GEFMA-Richtlinie 610 beschreibt die Arten, Inhalte und Anforderungen für die Aus- und Weiterbildung im tertiären Bereich (Hochschulstudium). Dabei wird unterschieden zwischen grundständigen und postgradualen Facility Management-Studiengängen. Die Richtlinie erläutert weiterhin die GEFMA-Zertifizierung der genannten Studiengänge. Die GEFMA-Richtlinie 616 beschreibt die Inhalte und Anforderungen für die Weiterbildung in FM-Zertifikatsstudiengängen an Hochschulen.
Die GEFMA 610 definiert formale und inhaltliche Mindestanforderungen an die akademische Aus- und Weiterbildung im Facility Management, die GEFMA 616 richtet sich an Zertifikatsstudiengänge. Für neue Facility Management-Studiengänge soll mit Hilfe dieser beiden Richtlinien die Ausarbeitung eines Curriculums unterstützt werden.
Beide Richtlinien sind ab sofort im shop unter gefma.de erhältlich.