Während nachhaltig gebaute oder sanierte Gebäude heutzutage zum baulichen Standard gehören, ist nun auch das FM in der Pflicht zu definieren, wie eine nachhaltige Entwicklung in der Beziehung zwischen Gebäudenutzern und FM-Dienstleister umgesetzt werden soll. Dabei ist die GEFMA 160 die erste Zertifizierungsrichtlinie für eine ganzheitliche, strukturierte und objektive Beurteilung des nachhaltigen Betriebs von Immobilien – und zwar unabhängig von der Gebäudequalität bzw. den baulichen Voraussetzungen. Mit der GEFMA Richtlinie 160 setzt GEFMA Standards für nachhaltigen Gebäudebetrieb und zählt zu den führenden Wegweisern der Branche in diesem Bereich.
Die Bewertung der Nachhaltigkeit des Facility Managements erfolgt innerhalb festgelegter zeitlicher, räumlicher und inhaltlicher Kriterien. Im Sinne der Qualitätsmanagementsystemen zugrunde liegenden Methodik des Plan-Do-Check-Act (PDCA-Zyklus), wird die Nachhaltigkeit von Facility Services anhand von 25 Kriterien aus verschiedenen Themenfeldern bewertet:
· Ökologische Qualität
· Ökonomische Qualität
· Soziokulturelle und funktionale Qualität
· Qualität der FM-Organisation
· Nachhaltigkeit im Detail der Facility Services
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» Die Richtlinie GEFMA 162