Wie kann der Entscheidungsprozess für ein CAFM-System für alle am Verfahren der Ausschreibung und Vergabe Beteiligten noch sicherer gestaltet werden? Antworten hierauf gibt ab sofort die Neufassung der Richtlinie GEFMA 440 „Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen und Leistungen im CAFM“.
Das Update beschreibt unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen und des technologischen Umfelds eine sinnvolle Vorgehensweise bei der Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Bereich des Computer Aided Facility Management (CAFM).
Die unter der Leitung von Michael Marchionini und unter Mitwirkung von Prof. Joachim Hohmann, Prof. Michael May, Marko Opic und Matthias Mosig erarbeitete Neufassung bedeutet eine grundlegende Aktualisierung in allen Teilen und beschriebenen Prozessphasen – von der konzeptionellen Projektvorbereitung über die Ausschreibung bis hin zur Vergabe. Dabei werden unter anderem aus dem PropTech und Start-Up Umfeld kommende neue Digitalisierungsansätze berücksichtigt.
Schwerpunkte der Aktualisierung sind u. a.:
- die zunehmende Nutzung von CAFM-Software als Cloud-Service oder SaaS (Software as a Service) und die damit verbundenen neuen Betriebsformen und Lizenzmodelle
- die Aktualisierung der Ausführungen zur Leistungsbeschreibung, u. a. mit neuen Anforderungen wie z. B. zum Thema Workplace Management
- die zunehmende Nutzung von spezifischen Apps auf mobilen Endgeräten als heutiger Standard einer CAFM-Systemintegration
Die Richtlinie beinhaltet im Weiteren aktualisierte Vorschläge für Ausschreibungsunterlagen, die als Muster in der Anlage der Richtlinie verfügbar sind.
Als gefma-Mitglied erhalten Sie die Richtlinie ab sofort kostenlos über den gefma-Webshop. Für Nicht-Mitglieder ist sie dort für 44,- EUR (zzgl. Umsatzsteuer) erhältlich.