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Neue Richtlinie GEFMA 124-5: Energiemanagement

Empfehlungen zur Umsetzung der Energetischen Inspektion nach Gebäudeenergiegesetz

Erstellt am

In den §§ 74-78 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) [1] werden durch den Gesetzgeber Bestimmungen für eine energetische Inspektion von Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW getroffen. Diese GEFMA-Richtlinie gibt Empfehlungen für die Herangehensweise bei der Umsetzung dieser Anforderung. Die Empfehlungen basieren auf Erfahrungen der Autoren bei der Ausschreibung und Durchführung der Inspektionsleistung nach der Forderung des bisherigen § 12 EnEV [2]. Beteiligte Betreiber (Auftraggeber) und Inspektoren (Auftragnehmer) haben diese Richtlinie gemeinsam erarbeitet. Diese Richtlinie beschreibt anhand von Praxis-Beispielen, wie die Leistungen der energetischen Inspektion auf das gesetzlich geforderte Maß abgestimmt werden können und welche Leistungen einen Mehrwert mit zusätzlicher Aussagekraft darstellen.

Die GEFMA 124-5 „Energiemanagement – Empfehlungen zur Umsetzung der Energetischen Inspektion nach Gebäudeenergiegesetz” kann ab sofort als digitale Version über den Online-Shop zum Preis von 44,00 Euro (zzgl. USt.) erworben werden (für Mitglieder kostenfrei).

#Richtlinie #Leitfaden #Marktbericht

Unsere gefma-Richtlinien geben die Richtung im Facility Management vor. Diese etablierten Standards, ergänzt um fachspezifische Leitfäden und aktuelle Marktberichte, sind für gefma-Mitglieder größtenteils kostenlos. Sie sind die sichere Basis für strategischen Entscheidungen, qualitätsorientierte FM-Dienstleistungen und für einen einheitlichen Branchenkonsens. 

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