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Arbeitskreis Recht „reloaded“

Neufassung der GEFMA 190

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Nachdem es in letzter Zeit etwas ruhiger um den Arbeitskreis Recht war und viele rechtliche Themen in kleineren Runden diskutiert wurden, startet der Arbeitskreis jetzt wieder mit einer klaren Zielsetzung und in größerem Rahmen durch. Hintergrund ist, dass der Arbeitskreis Recht zur 10. Bundesfachtagung Betreiberverantwortung am 14./15.09.2021 die Neufassung der GEFMA 190 vorlegen will.

Die Neufassung wird von Vielen seit langem erwartet und das Jubiläum der Bundesfachtagung, scheint der geeignete Zeitpunkt diesem Warten jetzt endgültig ein Ende machen. Umfangreiche Vorarbeiten dazu liegen vor, zahlreiche Diskussionen wurden bereits geführt. Die bestehenden Überlegungen sollen jetzt bis September mit möglichst vielen Praktikern diskutiert und finalisiert werden. Die neue GEFMA 190 soll die Erfahrungen und Erkenntnisse der Jahre seit ihrer Erstveröffentlichung bestmöglich aufgreifen. Das Konzept zur Wahrnehmung der Betreiberverantwortung soll dadurch weiter entwickelt und erkennbare Fehlinterpretationen bei der Umsetzung der Richtlinie korrigiert werden. Die neugefasste Richtlinie wird deshalb umso praxisorientierter, je mehr Vertreter von GEFMA-Mitgliedern sich daran beteiligen.

Haben Sie Interesse, an der Neufassung der GEFMA 190 mitzuarbeiten?

Wenn ja, melden Sie sich bei der Geschäftsstelle unter info@gefma.de

Die erste Sitzung zum Austausch über den Änderungsbedarf und den aktuellen Stand der Dinge findet am Mittwoch, den 19.05.2021 von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr statt. Interessenten sollten sich nach Möglichkeit bis Ende April melden, damit sie sich noch ausreichend auf den Termin vorbereiten können. Das Treffen findet selbstverständlich virtuell statt.

#Recht #Betreiberverantwortung

Vom Dienstleister zum Systempartner – mit dieser positiven Entwicklung des Facility Managements steigt auch die Verantwortung für übertragene und übernommene FM-Leistungen in Immobilien und Liegenschaften. Das gilt für Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen. Mit der Richtlinie GEFMA 300 „Facility Management Recht“ sowie der GEFMA-Richtlinie 190 „Betreiberverantwortung im FM“ skizziert der gefma ein breites Spektrum öffentlich-rechtlicher, strafrechtlicher und zivilrechtlicher Pflichten und gibt so wert- und verantwortungsvolle Orientierung in der Praxis.  

Leitung Arbeitskreis Recht: Jörg Schielein