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#Recht#Workplace

Webinar: Rechtlos im Homeoffice? Arbeitsrecht und Haftung beim Arbeiten daheim

Das kostenlose Webinar im Webforum HomeOffice - Do 24. Juni 2021 - 10:00 bis 11:30 Uhr (90 min.)

Erstellt am

  • - Welche arbeitsrechtlichen Regeln müssen Arbeitgeber beachten?
  • - Wann ist ein Unfall zu Hause ein Arbeitsunfall?
  • - Wer trägt welche Kosten des Arbeitens in der eigenen Wohnung?
  • - Was bedeutet dies für die betriebliche Praxis?

Das Notfall-Konzept Homeoffice hat fraglos zur Bewältigung der Pandemie beigetragen. Doch mehr und mehr wird deutlich, dass Arbeitnehmerpflichten und -rechte den neuen Umständen angepasst werden müssen.
Arbeitsschutz, Datensicherheit, Arbeitszeiten und Haftungsfragen – vieles bedarf der Klärung, manches der Neujustierung, wenn sich die Arbeit massenhaft in das private Umfeld verlagert.
Unsere Fachreferenten geben einen Überblick über die geltenden Regeln und stellen diesen die derzeit gelebte Praxis gegenüber:

Das Homeoffice wird bleiben. Die rechtliche Grauzone nicht. Was Arbeitgeber auch nach Corona wissen müssen.

  • - Kathrin Seiz · Fachanwältin für Arbeitsrecht, Menold Bezler, Stuttgart
  • - Annett Hildenbrand · Syndikusanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Wüstenrot & Württembergische AG, Stuttgart/Ludwigsburg

Wann? Donnerstag, 24. Juni 2021 – 10:00 bis 11:30 Uhr (90 min.)

Hier geht's zur Anmeldung: www.webforum-homeoffice.de – Die Teilnahme ist kostenlos.

#Recht #Betreiberverantwortung

Vom Dienstleister zum Systempartner – mit dieser positiven Entwicklung des Facility Managements steigt auch die Verantwortung für übertragene und übernommene FM-Leistungen in Immobilien und Liegenschaften. Das gilt für Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen. Mit der Richtlinie GEFMA 300 „Facility Management Recht“ sowie der GEFMA-Richtlinie 190 „Betreiberverantwortung im FM“ skizziert der gefma ein breites Spektrum öffentlich-rechtlicher, strafrechtlicher und zivilrechtlicher Pflichten und gibt so wert- und verantwortungsvolle Orientierung in der Praxis.  

Leitung Arbeitskreis Recht: Jörg Schielein