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#Betreiberverantwortung

Neuauflage GEFMA 310 veröffentlicht!

Vorschriften, Technikklauseln und Konformitätslevels im Facility Management

 

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Deutschland gilt als einer der höchstregulierten Staaten dieser Erde. Kennzeichen dafür sind ein dichtes Netz an Gesetzen und Verordnungen von EU, Bund und Ländern, Satzungen von Städten und Gemeinden sowie ein System von Vorschriften, Regeln, Grundsätzen und Informationen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Dazu kommen Technische Regeln staatlicher Ausschüsse sowie sehr zahlreiche technische Normen, Richtlinien, Leitfäden und Empfehlungen privater technischer Vereine und Verbände.

Das Gesamtregelwerk ist dabei hierarchisch und thematisch gegliedert. Die hierarchische Gliederung ergibt sich aus den verschiedenen Ebenen von Gesetz- und Normgebung. Während Gesetze abstrakt-generell gehalten sind und teils nur Zielvorgaben formulieren, werden diese schrittweise in zugehörigen Verordnungen und teils in Technischen Regeln staatlicher Ausschüsse konkretisiert. Die thematische Gliederung resultiert u.a. aus verteilten Zuständigkeiten, z. B. auf Bundesebene durch die Ressorts der Bundesministerien, die jeweils die Federführung für Gesetzgebungsverfahren inne haben.

Unterhalb des staatlichen Vorschriften- und Regelwerks hat sich (bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts) ein privates technisches Regelwerk von Vereinen und Verbänden entwickelt, dessen Nutzen v.a. in den konkreten und praxistauglichen Bestimmungen liegt. Im Zusammenspiel von staatlichem und privatem Regelwerk hat es sich bewährt, dass z. B. Verordnungen mittels Technikklauseln (Stand der Technik, anerkannte Regeln der Technik) Verweise vornehmen und sich dadurch den Sachverstand aus Normen und Richtlinien zunutze machen.

Diese Richtlinie erläutert das System aus Vorschriften, Technikklauseln und Konformitätslevels im Facility Management. Die Neuauflage der GEFMA 310 kann ab sofort über den Online-Shop von GEFMA unter www.gefma.de zum Preis von 38,- Euro erworben werden. Für GEFMA-Mitglieder ist die Richtlinie kostenlos und als Download verfügbar.

#Recht #Betreiberverantwortung

Vom Dienstleister zum Systempartner – mit dieser positiven Entwicklung des Facility Managements steigt auch die Verantwortung für übertragene und übernommene FM-Leistungen in Immobilien und Liegenschaften. Das gilt für Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen. Mit der Richtlinie GEFMA 300 „Facility Management Recht“ sowie der GEFMA-Richtlinie 190 „Betreiberverantwortung im FM“ skizziert der gefma ein breites Spektrum öffentlich-rechtlicher, strafrechtlicher und zivilrechtlicher Pflichten und gibt so wert- und verantwortungsvolle Orientierung in der Praxis.  

Leitung Arbeitskreis Recht: Jörg Schielein