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16. Sitzung des Arbeitskreises „Ausschreibung und Vergabe im FM“

Neuer Leitfaden GEFMA 501 in Ausarbeitung

 

Erstellt am

Am 5. Mai 2021 kam der Arbeitskreis „Ausschreibung und Vergabe im FM“ unter den beiden Vorsitzenden Wolfgang Inderwies und Klaus Forster erneut online zusammen. Aktuell wird in den letzten Zügen an der GEFMA 501 “Prozessabbildung Ausschreibung & Vergabe” von Facility Services gearbeitet. Ein baldiges erscheinen ist in greifbare Nähe gerückt. Des Weiteren wurden weitere Überarbeitungen an der GEFMA 520 “Leistungsbeschreibung Facility Services” (Standardleistungsbeschreibung) besprochen.

Der GEFMA-Arbeitskreis „Ausschreibung und Vergabe im FM“ erarbeitet die Grafik „Prozessabbildung Ausschreibung & Vergabe von Facility Services“ als Orientierungshilfe und Arbeitshilfe, die die einzelnen Schritte zum Ausschreibungsverfahren nachvollziehbar darstellt. 

In der GEFMA 520 “Leistungsbeschreibung Facility Services” (Standardleistungsbeschreibung) wurde ein guter Fortschritt hinsichtlich Abgleich zu GEFMA 100-2-Systematik erzielt. Ein inhaltlicher Schulterschluss zum Thema „Implementierung“ zwischen GEFMA 510 und neuer DIN 32736 (neuer Titel voraussichtlich „Facility Services“) soll hergestellt werden. Eine Tabelle „Eignungs- und Wertungskriterien“ wird zunächst für die Privatwirtschaft weiter ausgearbeitet.

Zusätzlich wurden mögliche Herausgabeformen für die aktualisierte GEFMA 510 “Vertrag Facility Services” (Mustervertrag) diskutiert. Der Mustervertrag gehört zu den Standardwerken des GEFMA.

#Recht #Betreiberverantwortung

Vom Dienstleister zum Systempartner – mit dieser positiven Entwicklung des Facility Managements steigt auch die Verantwortung für übertragene und übernommene FM-Leistungen in Immobilien und Liegenschaften. Das gilt für Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen. Mit der Richtlinie GEFMA 300 „Facility Management Recht“ sowie der GEFMA-Richtlinie 190 „Betreiberverantwortung im FM“ skizziert der gefma ein breites Spektrum öffentlich-rechtlicher, strafrechtlicher und zivilrechtlicher Pflichten und gibt so wert- und verantwortungsvolle Orientierung in der Praxis.  

Leitung Arbeitskreis Recht: Jörg Schielein