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#Betreiberverantwortung#Richtlinie

Betreiberverantwortung 2.0

GEFMA-Workshop bindet wichtige FM-Akteure in Neufassung des Standards GEFMA 190 ein

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In Ausschreibungen und Verträgen im Facility Management soll künftig nicht nur eine pauschale Formulierung über gewollte, maximal mögliche Übertragung der Betreiberverantwortung zu finden sein. Sie sollen stattdessen vor allem eine aussagekräftige Pflichten- / Schnittstellenmatrix enthalten. Das ist eines der zentralen Ergebnisse des GEFMA-Workshops „Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management“. Etwa 40 Teilnehmer nutzten die Chance, sich aktiv in die Neufassung des Standards GEFMA 190 (Betreiberverantwortung) einzubringen.

„Besonders kontrovers wurde die Rolle des Betreibers diskutiert“, resümiert Ulrich Glauche, Leiter des Richtlinienwesens von GEFMA. Am Workshop nahmen sowohl FM-Anwender wie auch –Dienstleister sowie Consultants teil. „In der Diskussion zur Neufassung des Standards GEFMA 190  zeichnete sich deutlich ab, dass in den meisten Fällen nicht die Auftragnehmer, also die FM-Dienstleister, als Betreiber anzusehen sind, sondern die Auftraggeber, also Eigentümer, Asset- oder Property-Manager mit Entscheidungsbefugnissen“, so Glauche. Die Rolle des Betreibers orientiere sich klar an der Verfügungsberechtigung /-gewalt über ein betriebenes Objekt. Das entspreche auch der geltenden Rechtsauffassung. Damit falle diese Rolle zunächst dem Eigentümer zu. Dieser könne diese Aufgabe auf interne oder externe Asset- oder Property-Manager übertragen, wenn er diese mit entsprechenden Vollmachten ausstatte.

Ein weiteres, zentrales Ergebnis des GEFMA-Workshops Betreiberverantwortung 2.0: Es soll mehr Orientierung in die etwa 2.000 FM-relevanten Regelwerke und die daraus resultierenden Pflichten für den Betrieb von Immobilien und Liegenschaften gebracht werden. Ulrich Glauche: „Dazu werden künftig Konformitätslevel dienen, so dass die Handhabung und der gezielte Einsatz der Regelwerke einfacher wird.“ Dazu wird eine bereits bestehende Übersicht um diese hilfreichen Konformitätslevels erweitert. So soll es auch Nicht-Juristen leichter fallen, die Verbindlichkeit der jeweiligen Regelwerke für die Betreiberverantwortung einzuordnen“, erklärt Ulrich Glauche.

#Recht #Betreiberverantwortung

Vom Dienstleister zum Systempartner – mit dieser positiven Entwicklung des Facility Managements steigt auch die Verantwortung für übertragene und übernommene FM-Leistungen in Immobilien und Liegenschaften. Das gilt für Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen. Mit der Richtlinie GEFMA 300 „Facility Management Recht“ sowie der GEFMA-Richtlinie 190 „Betreiberverantwortung im FM“ skizziert der gefma ein breites Spektrum öffentlich-rechtlicher, strafrechtlicher und zivilrechtlicher Pflichten und gibt so wert- und verantwortungsvolle Orientierung in der Praxis.  

Leitung Arbeitskreis Recht: Jörg Schielein