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#Betreiberverantwortung#Richtlinie

GEFMA 310 bringt Übersicht in Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien für das FM in Deutschland

Aktualisierte Publikation erläutert das System aus Vorschriften und nun auch deren Verbindlichkeit

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Deutschland gilt als einer der höchstregulierten Staaten der Welt. Kennzeichen dafür sind ein dichtes Netz an Gesetzen und Verordnungen von EU, Bund und Ländern, Satzungen von Städten und Gemeinden sowie ein System von Vorschriften, Regeln, Grundsätzen und Informationen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Dazu kommen technische Regeln staatlicher Ausschüsse sowie zahlreiche technische Normen, Richtlinien, Leitfäden und Empfehlungen privater technischer Vereine und Verbände.

Im Bemühen um die Wahrung der Rechtsgüter (Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum, Umwelt) und in Wahrnehmung der Betreiberverantwortung müssen Facility Manager die Grundzüge unserer Rechtsordnung mit Gesetz- und Normgebung kennen, deren Rechtsverbindlichkeit einschätzen und die daraus resultierenden Chancen und Risiken beurteilen können. Die aktualisierte Richtlinie GEFMA 310 vermittelt die dafür notwendigen Grundlagen und erläutert das System aus Vorschriften, Technikklauseln und Konformitätslevels im Facility Management.

Das Update der Publikation definiert nun auch die Konformitätslevel, d.h. die Grade der Verbindlichkeit. Damit bietet es eine sehr gute Grundlage für die Unterscheidung zwischen verpflichtenden und freiwilligen Maßnahmen und trägt somit auch zum klareren Verständnis der Richtlinien ESG im Facility Management (GEFMA 163-1) und Betreiberverantwortung 2.0 (GEFMA 190) bei. Die neue Richtlinie GEFMA 310 ist ab sofort für 38,- EUR (zzgl. UST) im gefma-Webshop erhältlich. Für unsere Mitglieder ist die Richtlinie dort kostenlos als Download verfügbar.

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#Recht #Betreiberverantwortung

Vom Dienstleister zum Systempartner – mit dieser positiven Entwicklung des Facility Managements steigt auch die Verantwortung für übertragene und übernommene FM-Leistungen in Immobilien und Liegenschaften. Das gilt für Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen. Mit der Richtlinie GEFMA 300 „Facility Management Recht“ sowie der GEFMA-Richtlinie 190 „Betreiberverantwortung im FM“ skizziert der gefma ein breites Spektrum öffentlich-rechtlicher, strafrechtlicher und zivilrechtlicher Pflichten und gibt so wert- und verantwortungsvolle Orientierung in der Praxis.  

Leitung Arbeitskreis Recht: Jörg Schielein