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#Betreiberverantwortung

10. Bundesfachtagung Betreiberverantwortung

14./15. September 2021 als hybride Veranstaltung in Fulda

Erstellt am

Feiern Sie das 10-jährige Jubiläum der Bundesfachtagung Betreiberverantwortung online oder live vor Ort im Esperanto Kongress- und Kulturzentrum in Fulda

Am 14./15. September 2021 findet die diesjährige Bundesfachtagung Betreiberverantwortung im hybriden Format statt. Sie haben die Wahl, ob Sie die Bundesfachtagung Betreiberverantwortung live vor Ort im Esperanto Kongress & Kulturzentrum in Fulda miterleben wollen oder lieber online über zoom. Wir sind angesichts der aktuellen Entwicklungen recht zuversichtlich, dass die Präsenzteilnahme möglich sein wird. Falls eine Präsenzveranstaltung nicht möglich sein sollte, werden wir alle Präsenzteilnehmer automatisch für die entsprechende Online-Variante umbuchen. Bei der Vergabe der zur Verfügung stehenden Präsenzplätze gilt das Prinzip “first come, first served”.

Die inhaltliche Gestaltung der 10. Bundesfachtagung Betreiberverantwortung liegt erneut in den Händen der Initiatoren Ulrich Glauche und Jörg Schielein von Rödl & Partner. Ulrich Glauche, als Leiter des GEFMA-Richtlinienwesens, und Jörg Schielein, als Leiter des GEFMA-Arbeitskreises Recht, sind die anerkanntesten Experten auf diesem Gebiet in Deutschland und bürgen für höchste inhaltliche Qualität. Erneut haben sie ein Programm ausgearbeitet, in dessen Rahmen Rechtsanwälte und weitere Experten die wichtigsten neuen Gesetzesvorgaben, Normen und Richtlinien für einen sicheren Gebäudebetrieb vorstellen. Darüber hinaus beschreiben Verantwortliche aus namhaften Unternehmen die Umsetzung der Betreiberverantwortung in der Praxis und wie sie in ihren Organisationen die Anforderungen aus den umfangreichen Vorgaben erfüllen.

Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeiten finde Sie hier.

#Recht #Betreiberverantwortung

Vom Dienstleister zum Systempartner – mit dieser positiven Entwicklung des Facility Managements steigt auch die Verantwortung für übertragene und übernommene FM-Leistungen in Immobilien und Liegenschaften. Das gilt für Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen. Mit der Richtlinie GEFMA 300 „Facility Management Recht“ sowie der GEFMA-Richtlinie 190 „Betreiberverantwortung im FM“ skizziert der gefma ein breites Spektrum öffentlich-rechtlicher, strafrechtlicher und zivilrechtlicher Pflichten und gibt so wert- und verantwortungsvolle Orientierung in der Praxis.  

Leitung Arbeitskreis Recht: Jörg Schielein