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#Betreiberverantwortung#Recht

GEFMA-Webinar „FM-Recht aktuell – Rechtsfragen in Zeiten von Corona"

Interaktiver Erfahrungsaustausch rund um Betreiberverantwortung und aktuelle Rechtsfragen im FM

Erstellt am

Drei Vertreter der Arbeitskreise Recht und Ausschreibung & Vergabe im FM haben rund 40 Teilnehmern aus der FM Branche unterschiedliche Fragestellungen zu Betreiberverantwortung, Kurzarbeit, Vertragserfüllung und Haftung in Zeiten von Corona beantwortet. Im interaktiven Format konnten die Teilnehmer an die Rechtsanwälte Martin Faller, Klaus Forster und Jörg Schielein ihre  konkreten Fragen stellen.  Abgerundet wurde das sehr positiv angenommene Format durch interaktive Umfragen und Rückmeldungen der Teilnehmer.

Es wurden in der 2-stündigen Session insbesondere folgende Fragen durch die Rechtsanwälte beantwortet und diskutiert:

Verändern sich durch die Pandemie die Betreiberpflichten?

  • Die Betreiberpflichten bestehen in Bezug auf die immobilienbezogene Pflichten im Sinne der Systematik der GEFMA 190 nahezu unverändert, im Bereich der unternehmensbezogen Pflichten ändert sich dagegen einiges
  • Wartungs- bzw. Prüfintervalle der Gebäudetechnik bleiben auch bei geringerer Nutzung grundsätzlich erst mal bestehen

Wird der Dienstleister von seiner Leistungspflicht befreit, wenn bspw. seine Mitarbeiter in Quarantäne müssen?

  • Auch wenn Mitarbeiter in Quarantäne sind, wird der Dienstleister grundsätzlich nicht von der Leistungspflicht befreit, jedoch ist dies auch immer abhängig von der Vertragssituation und dem jeweiligen Einzelfall
  • Dienstleister müssen grundsätzlich einen Plan B für solche Fälle entwickeln. In diesem Fall steht der häufige Gedanke einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber auf einem besonderen Prüfstand
  • Es wurde über die komplizierten Anforderungen und Ausprägungen der rechtlichen Institute „Höhere Gewalt“, „Unmöglichkeit“ und „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ informiert

Fazit: Zukünftig werden „Pandemieklauseln“ mit entsprechenden Preismodellen Bestandteile von Verträgen bzw. Nachtragsvereinbarungen sein.  Die Arbeitskreise Recht sowie Ausschreibung & Vergabe im FM werden diese Themen in ihren nächsten Sitzungen diskutieren und in die Entwicklung des GEFMA Mustervertrags und Leistungsbeschreibung bzw. der GEFMA 190 einfließen lassen.

Die Aufzeichnung des Webinars finden Sie im GEFMA HUB.

#Recht #Betreiberverantwortung

Vom Dienstleister zum Systempartner – mit dieser positiven Entwicklung des Facility Managements steigt auch die Verantwortung für übertragene und übernommene FM-Leistungen in Immobilien und Liegenschaften. Das gilt für Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen. Mit der Richtlinie GEFMA 300 „Facility Management Recht“ sowie der GEFMA-Richtlinie 190 „Betreiberverantwortung im FM“ skizziert der gefma ein breites Spektrum öffentlich-rechtlicher, strafrechtlicher und zivilrechtlicher Pflichten und gibt so wert- und verantwortungsvolle Orientierung in der Praxis.  

Leitung Arbeitskreis Recht: Jörg Schielein