Durch den ordnungsgemäßen Betrieb von Gebäuden, gebäudetechnischen und Außenanlagen – im Folgenden als „bauliche Anlagen“ bezeichnet – werden im Grundgesetz garantierte Rechtsgüter geschützt. Dazu gehören Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit und Eigentum. Erfolgt der Gebäudebetrieb jedoch nicht ordnungsgemäß, dann wird dieser Schutz der Rechtsgüter nicht nur beeinträchtigt, sondern es kann zu einer akuten Gefährdung kommen. Auch hinsichtlich des Schutzziels der natürlichen Lebensgrundlagen, die Umwelt, Klima, und Ressourcen einschließen, kommt dem Gebäudebetrieb eine hohe Bedeutung zu. Ziel des Facility Managements ist es daher, den Gebäudebetrieb so zu organisieren und zu realisieren, dass Rechtsgüter bestmöglich geschützt und die Schutzziele optimal erreicht werden.
Die einschlägigen Anforderungen des Gesetzgebers, die sich in der Vergangenheit fortlaufend vermehrt und teilweise verschärft haben, sollen dabei erfüllt und dementsprechende Haftungsrisiken reduziert werden. Private und öffentliche Unternehmen sowie öffentliche Gebietskörperschaften, die Eigentümer und/oder Betreiber von baulichen Anlagen sind, bleiben jedoch weiterhin Haftungsrisiken durch Unkenntnis ausgesetzt. Achtzehn Jahre nach der Erstveröffentlichung der GEFMA 190 für Betreiberverantwortung sind sich noch nicht alle Verantwortlichen der möglichen Folgen gänzlich bewusst. Begriffe wie „Betreiberverantwortung“ und „Organisationsverschulden“ werden zwar diskutiert, die notwendigen Maßnahmen aber noch nicht überall konsequent ergriffen.
Diese Richtlinie hat mit ihrer Erstveröffentlichung im Jahre 2004 systematisch grundlegende Zusammenhänge über die Betreiberverantwortung im Rahmen des Facility Managements dargestellt und erläutert. Die Grundaussagen der Richtlinie blieben bei der Überarbeitung 2022 ebenso erhalten wie ihre Grundstruktur. Die 2004 aufgestellten Grundsätze gelten fort und bleiben richtig. Die Überarbeitung der Richtlinie berücksichtigt zusätzlich die seither gewonnenen Erkenntnisse zum Thema sowie die aktuelle Rechtslage. Dabei soll möglichst das gesamte Spektrum der Betreiberverantwortung im FM abgebildet werden.
„Durch die Herausforderungen des Klimaschutzes und der nachhaltigen Entwicklung wird „Betreiberverantwortung“ heute nicht mehr nur als die Verantwortung eines Betreibers für die Rechtskonformität im Sinne der Erfüllung bereits geltender einschlägiger Gesetze und etablierter Normen verstanden. Die Betreiberverantwortung hat sich damit erweitert. Mit neudefinierten Kriterien aus dem Klimaschutz, der nachhaltigen Entwicklung und der gesellschaftlichen Verantwortung sind aktuelle Aspekte integriert worden und so entstand die Betreiberverantwortung 2.0.“, so Ulrich Glauche, Leiter des GEFMA-Richtlinienwesens.
Die Neuauflage der GEFMA 190 kann ab sofort über den Online-Shop von GEFMA unter www.gefma.de zum Preis von 142,- Euro erworben werden. Für GEFMA-Mitglieder ist die Richtlinie kostenlos und als Download verfügbar.