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Überarbeitung der GEFMA 610 Facility Management-Studiengänge und GEFMA 616 FM-Zertifikatsstudiengänge

GEFMA prägt die Aus- und Weiterbildung qualifizierter Fachkräfte

Bonn, 16. November 2021. Der Bereich Bildung und Wissen ist eine der wichtigsten Säulen des Verbands, denn die Leitlinien und Kooperationen im Bildungswesen sichern die Qualität im Facility Management, wo sie beginnt – in der Ausbildung.

Die GEFMA-Richtlinie 610 beschreibt die Arten, Inhalte und Anforderungen für die Aus- und Weiterbildung im tertiären Bereich (Hochschulstudium). Dabei wird unterschieden zwischen grundständigen und postgradualen Facility Management-Studiengängen. Die Richtlinie erläutert weiterhin die GEFMA-Zertifizierung der genannten Studiengänge. Die GEFMA-Richtlinie 616 beschreibt die Inhalte und Anforderungen für die Weiterbildung in FM-Zertifikatsstudien­gängen an Hochschulen.

Die GEFMA 610 definiert formale und inhaltliche Mindestanforderungen an die akademische Aus- und Weiterbildung im Facility Management, die GEFMA 616 richtet sich an Zertifikatsstudiengänge. Für neue Facility Management-Studiengänge soll mit Hilfe dieser beiden Richtlinien die Ausarbeitung eines Curriculums unterstützt werden.

Beide Richtlinien sind ab sofort im shop unter gefma.de erhältlich.