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#Recht

AK Recht // Unterarbeitskreis E-Signaturen

13. Juli 2021, 9:00 bis 11:00 Uhr

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#Recht #Betreiberverantwortung

Vom Dienstleister zum Systempartner – mit dieser positiven Entwicklung des Facility Managements steigt auch die Verantwortung für übertragene und übernommene FM-Leistungen in Immobilien und Liegenschaften. Das gilt für Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen. Mit der Richtlinie GEFMA 300 „Facility Management Recht“ sowie der GEFMA-Richtlinie 190 „Betreiberverantwortung im FM“ skizziert der gefma ein breites Spektrum öffentlich-rechtlicher, strafrechtlicher und zivilrechtlicher Pflichten und gibt so wert- und verantwortungsvolle Orientierung in der Praxis.  

Leitung Arbeitskreis Recht: Jörg Schielein