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#Betreiberverantwortung#Event

11. Bundesfachtagung Betreiberverantwortung

Veranstaltungstermin: 24./ 25. April 2023
Veranstaltungsort: Esperanto, Fulda

Am 24./25. April 2023 findet bereits zum elften Mal die Bundesfachtagung Betreiberverantwortung statt. Austragungsort ist erneut das Esperanto Kongress und Kulturzentrum in Fulda, das sich als Location für dieses Top-Event die letzten beiden Male bestens bewährt hat.

Die inhaltliche Gestaltung der 11. Bundesfachtagung Betreiberverantwortung liegt erneut in den Händen der Initiatoren Ulrich Glauche und Jörg Schielein von Rödl & Partner. Thematische Schwerpunkte sind die Neufassung der GEFMA 190 Betreiberverantwortung, die Novellierung der Trinkwasserverordnung 2023 sowie Klimaschutz und Nachhaltigkeit im FM.
 Die Organisation liegt in den Händen des Event-Teams der Fachzeitschrift „Der Facility Manager". Der Deutsche Verband für Facility Management gefma ist als ideeller Partner an Bord.
 
Networking Abendevent
Am 24. April 2023 findet im Restaurant „El Jardin“ im Esperanto ein Networking-Abend statt. Während das Sitzplatzangebot für die Tagung in der Esperantohalle sehr großzügig ist, sind die Plätze für das Abendevent im Restaurant naturgemäß limitiert. Wer an beiden Tagen inklusive Abendevent teilnehmen möchte, sollte sich daher frühzeitig anmelden und sich einen Platz sichern. (Hinweis: Bei der CAFM-Messe 2022 war das Abendevent ausgebucht).
 
Bis zum 31.12.2022 gilt zudem der günstige Early-Bird-Tarif.

Sie erhalten nach Anmeldung innerhalb von 10 Minuten eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene Email-Adresse (Online-Teilnehmer finden dort auch die zoom-Zugangsdaten). Sollte das nicht der Fall sein, schauen Sie bitte in Ihrem Spam-Filter nach. Falls Sie dort nicht fündig werden, melden Sie sich bitte bei Anja Eggers: E-Mail: anja.eggers@forum-zeitschriften.de oder Tel.: +49 (0)8233-381-576

Weitere Informationen unter >>>.

#Recht #Betreiberverantwortung

Vom Dienstleister zum Systempartner – mit dieser positiven Entwicklung des Facility Managements steigt auch die Verantwortung für übertragene und übernommene FM-Leistungen in Immobilien und Liegenschaften. Das gilt für Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen. Mit der Richtlinie GEFMA 300 „Facility Management Recht“ sowie der GEFMA-Richtlinie 190 „Betreiberverantwortung im FM“ skizziert der gefma ein breites Spektrum öffentlich-rechtlicher, strafrechtlicher und zivilrechtlicher Pflichten und gibt so wert- und verantwortungsvolle Orientierung in der Praxis.  

Leitung Arbeitskreis Recht: Jörg Schielein