Aktuell sind in vielen Unternehmen und Behörden die Büros nicht oder nur mit einer reduzierten Anzahl von Personen besetzt und die Mitarbeiter befinden sich im Home-Office oder in Kurzarbeit. CAFM-Anbieter, für deren Produkt kurzfristig die Rezertifizierung nach GEFMA 444 ansteht, können diese u. U. nicht wie gewohnt durchführen.
Deshalb bietet GEFMA vorübergehend zusätzlich zur üblichen Vorgehensweise die Möglichkeit an, wiederkehrende Zertifizierungenüber ein Webmeeting-Tool durchzuführen. Diese Sonderregelung gilt ausschließlich für Rezertifizierungen und nicht für Neuzertifizierungen von CAFM-Softwareprodukten. Sie ist zunächst befristet bis zum 30. September 2020. GEFMA wird bis dahin die Lage neu bewerten und u. U. eine Verlängerung der Frist in Betracht ziehen.
Folgende Voraussetzungen sind seitens der Antragsteller für Rezertifizierungen per Webmeeting zu erfüllen:
- - Kostenlose Bereitstellung eines marktüblichen Systems für Webkonferenzen. Beispiele sind Skype, Teams, Teamviewer, GoToMeeting, Web-Ex und vergleichbare.
- - Durchführung eines Performancetests der Konferenz-Plattform spätestens 3 Tage vor der Zertifizierung:
- - Screen-Sharing
- - Übertragungsqualität
- - Desktop
- - Video
- - Ton
- - Einstellungen der Kamera sind so zu wählen, dass die Anwesenden gut erkennbar sind.
- - Möglichkeit der Übernahme der System-Kontrolle durch Prüfer nach Freigabe
Die Zeitvorgaben für die einzelnen Kataloge bleiben gemäß Richtlinie bestehen. Ebenso gelten die Fristen für Antragstellung und Durchführung der Zertifizierung unverändert weiter. Den Wunsch nach einer Rezertifizierungen per Webmeeting trägt der Antragsteller (parallel zur Einsendung des bekannten Antragsformulars) per E-Mail an die GEFMA-Geschäftsstelle heran.
Selbstverständlich können Zertifizierungen weiterhin persönlich vor Ort beim Antragsteller durchgeführt werden. Zum Schutz aller Beteiligten ist dann durch den Antragsteller zu gewährleisten, dass die zum Zeitpunkt der Rezertifizierung geltenden Infektionsschutzmaßnahmen nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts in den vorgesehenen Räumlichkeiten eingehalten werden können. Darüber hinaus behält sich GEFMA vor, bei der Auswahl der Prüfer insbesondere auf eine möglichst kurze Anreise, bevorzugt mit dem Auto, zu achten.