Willkommen bei gefma

Wir

#CAFM#Digitalisierung

Software-Zertifizierungen nach GEFMA 444 in Zeiten von Corona

Möglichkeiten und Lösungen für eine Zertifizierung

Erstellt am

Aktuell sind in vielen Unternehmen und Behörden die Büros nicht oder nur mit einer reduzierten Anzahl von Personen besetzt und die Mitarbeiter befinden sich im Home-Office oder in Kurzarbeit. CAFM-Anbieter, für deren Produkt kurzfristig die Rezertifizierung nach GEFMA 444 ansteht, können diese u. U. nicht wie gewohnt durchführen.
Deshalb bietet GEFMA vorübergehend zusätzlich zur üblichen Vorgehensweise die Möglichkeit an, wiederkehrende Zertifizierungenüber ein Webmeeting-Tool durchzuführen. Diese Sonderregelung gilt ausschließlich für Rezertifizierungen und nicht für Neuzertifizierungen von CAFM-Softwareprodukten. Sie ist zunächst befristet bis zum 30. September 2020. GEFMA wird bis dahin die Lage neu bewerten und u. U. eine Verlängerung der Frist in Betracht ziehen.

Folgende Voraussetzungen sind seitens der Antragsteller für Rezertifizierungen per Webmeeting zu erfüllen:

  • - Kostenlose Bereitstellung eines marktüblichen Systems für Webkonferenzen. Beispiele sind Skype, Teams, Teamviewer, GoToMeeting, Web-Ex und vergleichbare.
  • - Durchführung eines Performancetests der Konferenz-Plattform spätestens 3 Tage vor der Zertifizierung:
  • - Screen-Sharing
  • - Übertragungsqualität
    • - Desktop
    • - Video
    • - Ton
  • - Einstellungen der Kamera sind so zu wählen, dass die Anwesenden gut erkennbar sind.
  • - Möglichkeit der Übernahme der System-Kontrolle durch Prüfer nach Freigabe

Die Zeitvorgaben für die einzelnen Kataloge bleiben gemäß Richtlinie bestehen. Ebenso gelten die Fristen für Antragstellung und Durchführung der Zertifizierung unverändert weiter. Den Wunsch nach einer Rezertifizierungen per Webmeeting trägt der Antragsteller (parallel zur Einsendung des bekannten Antragsformulars) per E-Mail an die GEFMA-Geschäftsstelle heran.
Selbstverständlich können Zertifizierungen weiterhin persönlich vor Ort beim Antragsteller durchgeführt werden. Zum Schutz aller Beteiligten ist dann durch den Antragsteller zu gewährleisten, dass die zum Zeitpunkt der Rezertifizierung geltenden Infektionsschutzmaßnahmen nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts in den vorgesehenen Räumlichkeiten eingehalten werden können. Darüber hinaus behält sich GEFMA vor, bei der Auswahl der Prüfer insbesondere auf eine möglichst kurze Anreise, bevorzugt mit dem Auto, zu achten.

#Digitalisierung #CAFM

CAFM, Building Information Modeling, Künstliche Intelligenz oder das Internet der Dinge – das Engagement der Experten im gefma-Arbeitskreis Digitalisierung ist innovativ. Hier trifft sich regelmäßig ein Team aus Experten: Professoren, IT-Spezialisten, Softwareentwickler/-anbieter, Berater und Anwender. Mit neun Richtlinien gestaltet der Arbeitskreis die digitale Entwicklung im Facility Management. Besonders wichtig: Die Richtlinie GEFMA 444 mit der rund 21 CAFM-Softwareprodukte für ihre Qualität zertifiziert sind und eine gute Orientierung für alle Marktakteure bieten. Auch Publikationen wie der CAFM-Trendreport, die Marktübersicht CAFM oder das CAFM-Handbuch sind inzwischen Standardwerke der Branche.

Leitung Arbeitskreis Digitalisierung: Matthias Mosig

Download: Übersicht der zertifizierten CAFM-Softwareprodukte nach GEFMA 444

Download: Übersicht der zertifizierten CAFM-Softwareprodukte nach GEFMA 445

Download: Präsentation gefma Arbeitskreis Digitalisierung