Schnittstellenprogramm/-modul

Ein Schnittstellenprogramm/-modul kann entweder ein integrierter Teil eines Softwaresystems oder ein eigenständiges Programm sein. Dieses beinhaltet folgende, für den Datenaustausch notwendigen Funktionen: 
1. Auslesen der Daten aus dem Ursprungsort, ggf. in eine Transferdatei.
2. Überprüfung der Daten am Zielort nach festgelegten Regeln (z. B. Beachtung funktionaler Abhängigkeiten und Plausibilität).
3. Einlesen der Daten am Zielort.
4. Rückmeldung der erfolgreichen oder fehlerhaften Datenübernahme und ggf. Löschung von temporären Transferdateien.

Im Regelfall sind am Ursprungs- und Zielort separate, aber aufeinander abgestimmte Schnittstellenprogramme erforderlich, die nicht identisch, jedoch kompatibel sein müssen.