Mitgliedschaft
„Dabei sein ist 80 Prozent des Erfolges ...“ Woody Allen
Nach der geltenden GEFMA Satzung können Mitglieder des Vereins natürliche und juristische Personen sein. Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch schriftlichen Antrag an den Vorstand, der über den Aufnahmeantrag entscheidet.
Bei seiner Entscheidung achtet der Vorstand darauf, dass sich die Mitgliederstruktur aus Anbietern, Nachfragern sowie aus einem Personenkreis der Lehre und Forschung zusammensetzt und in einem ausgewogenen Verhältnis ist. Universitäten, Fachhochschulen und öffentliche Verwaltungen haben die Möglichkeit der korrespondierenden Mitgliedschaft mit reduziertem Mitgliedsbeitrag. Zur frühzeitigen Einbindung in den Verband bietet GEFMA seit 2004 Young Professionals, jungen Führungskräften und Absolventen von qualifizierten Facility Management (FM) Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen eine korrespondierende Mitgliedschaft über die Junior Lounges an.
Die Kündigungen der Mitgliedschaft sind mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende möglich. Der Mitgliedsbeitrag der Gruppen 1 bis 3 enthält den kostenlosen Bezug der Fachzeitschrift FACILITY MANAGEMENT oder Der Facility Manager.
Um die vielfältigen Aktivitäten des GEFMA in den jeweiligen Arbeitskreisen oder in laufenden oder geplanten Projekten zu realisieren, ist Expertenwissen und ehrenamtliches Engagement notwendig.
Haben Sie Interesse zum gegenseitigen Vorteil durch eine aktive Mitgliedschaft die Verbandsarbeit gemeinsam voranzubringen? Nutzen Sie die Bekanntheit des GEFMA für Ihr Business. Wir machen auf Ihr Unternehmen / Ihre Organisation aufmerksam. Sprechen Sie uns an.
GErman Facility Management Association - Deutscher Verband für Facility Management e.V.


